Termine für ein Erstgespräch (Sprechstundentermin) können in der Regel zeitnah vergeben werden. Sie können telefonisch oder per E-Mail mit mir Kontakt aufnehmen, um einen Termin zu vereinbaren und Fragen ggf. vorab zu klären.
Das Erstgespräch dient dem gegenseitigen Kennenlernen und einer ersten diagnostischen Klärung. Sie haben die Möglichkeit, Ihr Anliegen und Ihre Probleme zu schildern und einen Eindruck von meiner Person und meiner Arbeitsweise zu gewinnen. Ich mache mir ein Bild von Ihrer Problematik und gebe Ihnen eine erste Einschätzung und Empfehlung für das weitere therapeutische Vorgehen. Wir überlegen dann gemeinsam, ob wir uns eine gemeinsame Zusammenarbeit vorstellen können. Sie sind im Anschluss an das Erstgespräch zu nichts verpflichtet.
Im Anschluss an das Erstgespräch finden weitere vier Sitzungen der sogenannten Probatorik statt. Ziele in dieser ersten Phase der Therapie ist eine ausführliche Diagnostik und die Entwicklung eines gemeinsamen Störungsverständnisses vor dem Hintergrund Ihrer Biografie. Ich werde Ihnen mein therapeutisches Vorgehen erläutern und gemeinsam mit Ihnen ein Erklärungsmodell für die Entstehung und Aufrechterhaltung der bestehenden Symptomatik erarbeiten. Wir formulieren konkrete Therapieziele und leiten den Behandlungsplan mit entsprechenden therapeutischen Behandlungsmaßnahmen ab.
Die Kosten für die Probatorik werden in der Regel von den Krankenkassen übernommen. Während der Probatorik wird ggf. ein Antrag auf Psychotherapie und die Übernahme weiterer Kosten bei der Krankenkasse gestellt. Hierzu kann ein Bericht an den zuständigen Gutachter notwendig sein, den ich für Sie erstelle.
Im Anschluss an die Probatorik findet die eigentliche Therapie statt. Die Anzahl der Sitzungen richtet sich nach den Anliegen und Beschwerden. Eine verhaltenstherapeutische Kurzzeittherapie umfasst 24 Stunden, eine Langzeittherapie 60 Stunden. Die Termine finden in der ersten intensiven Therapiephase in der Regel einmal wöchentlich statt und dauern 50 Minuten.
Gesetzliche Krankenkassen übernehmen die Kosten für eine ambulante Psychotherapie als zuzahlungsfreie Leistung. Eine Überweisung sowie die Vorlage der elektronischen Gesundheitskarte sind notwendig.
In der Regel werden die Kosten für eine Psychotherapie von den privaten Krankenversicherungen sowie Beihilfestellen erstattet. Informieren Sie sich bei Ihrer Versicherung über die Formalitäten bei der Inanspruchnahme einer „ambulanten Verhaltenstherapie durch einen psychologischen Psychotherapeuten“. Der Umfang der Therapie ist von den Versicherungsbedingungen Ihrer Krankenkasse abhängig. Die Therapiekosten richten sich nach der Gebührenordnung für psychologische Psychotherapeuten (GOP).
Es besteht auch die Möglichkeit, eine Psychotherapie privat zu bezahlen. In diesem Fall müssen Sie sich nicht um Formalitäten kümmern. Die Kosten richten sich hierbei nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).